Senioren Rollstuhl
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IV Finanzierung
 
Finanzierung von Rollstühlen durch die Invalidenversicherung

Rollstühle für Personen welche bei der Invalidenversicherung gemeldete sind
Die Invalidenversicherung in der Schweiz übernimmt in der Regel die Kosten für die Beschaffung eines Rollstuhles bei einer bleibenden, eingeschränkten Gehfähigkeit. Der Anspruch endet jedoch mit dem Eintritt ins AHV-Alter (65 Jahre).

Welche Unterlagen sind notwendig
 1.  Von einem Arzt unterzeichnetes Formular: Med.Angaben für die Abgabe eines Rollstuhles (PDF-Download)
 2.  Ein Kostenvoranschlag für einen Ihnen passenden Rollstuhl eines Fachhändlers in der Schweiz.

Wie müssen Sie nun vorgehen ?
 1.  Lassen Sie sich in einem Fachgeschäft, zum Beispiel bei uns, beraten welcher Rollstuhl für Sie in Frage kommt.
 2.  Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und Therapeuten und bringen Sie zum nächsten Besprechungstermin im Fachgeschäft das vom Arzt ausgefüllte Formular Med.Angaben für die Abgabe eines Rollstuhles mit, sowie Ihre AHV-Nummer.
 3.  Unterzeichnen Sie die vom Fachhändler erstellte Offerte für einen Rollstuhl.
 4.  Der Fachhändler reicht nun die Offerte mit dem med. Angabenforumular bei der zuständigen IV-Stelle ein.
 5.  Verfügung und Abklärung der IV-Stelle abwarten.
 6.  Sobald die Verfügung vorliegt wird der Fachhändler den Stuhl für Sie bestellen und angepasst an Sie abgeben.


Die Rehabilitations-Systeme AG bietet als Dienstleistung an, die gesamte Abwicklung für die Beschaffung eines Rollstuhles für Sie zu übernehmen oder vermittelt Ihnen eine kompetende Kontaktadresse eines in Ihrer Nähe befindlichen Fachhändlers. Nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf und Sie erhalten eine umfassende Beratung.
 
 
  Rehabilitations-Systeme AG - Roggenstrasse 3 - 4665 Oftringen - info@senioren-rollstuhl.ch
   
   
   
 
   
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